BFS Brandschutz

AGB

Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Auftragsbestätigung und Umfang der Lieferung

Aufträge können von uns schriftlich bestätigt werden.

Unsere Auftragsbestätigung ist dann für den Umfang der Lieferung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Vereinbarungen mit unseren Vertretern.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor (Vorbehaltsware), bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.

Bei laufender Rechnung gelten das vorbehaltene Eigentum und alle Rechte als Sicherheit für unsere gesamte Saldoforderung nebst Zinsen und Kosten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

5. Sonstige Haftung (Begrenzung und Ausschluss)

5.1 Außer den vorstehend geregelten Verzugs- und Gewährleistungsansprüchen trifft uns keine Haftung, es sei denn, ein Schaden ist durch ein grobes Verschulden unsererseits oder durch eine gröbliche Verletzung von Hauptpflichten seitens unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden.

Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss, positiver Ertragsverletzung, unerlaubter Handlung.

5.2 Ansprüche aus Produkthaftung bleiben unberührt.

6. Wartung von Feuerschutzgeräten

Wir haben einen Kundendienst für Handfeuerlöschgeräte, fahrbare Löschgeräte, Löschfahrzeuge, Wandhydranten, Steigleitungen, Rauch- Wärmeabzugsanlagen und Feststellanlagen eingerichtet, durch welchen diese Geräte auf Einsatzbereitschaft überprüft werden. Die Revisionsrechnung ist gleichzeitig auch die Auftragsbestätigung.

Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein schriftlicher Prüfvertrag abgeschlossen ist. Für jede von unseren Kundendiensttechnikern durchgeführte Prüfung gilt – soweit nicht ein Revisions/Prüfvertrag abweichendes bestimmt – folgendes:

Unser Kundendiensttechniker bescheinigt in einem Prüfbericht und/oder auf einem Prüfanhänger, dass das von ihm gewartete Gerät bei Abschluss der Prüfung einsatzbereit ist. Die Prüfungsgebühren werden besonders vereinbart.

Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden zu den jeweiligen Listenpreisen berechnet.

Wir ersetzten kostenlos Teile oder führen Nachbesserungen aus, wenn die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Geräte nach Ausstellung der Kontrollunterlagen nachweisbar infolge eines vom Prüfer schuldhaft übersehenen Umstandes schadhaft werden oder nicht oder mangelhaft funktionieren.

Ist die Nachbesserung unmöglich oder wird sie von uns nicht binnen angemessener Frist vorgenommen, kann der Auftraggeber vom Prüf- oder Revisionsvertrag zurücktreten.

Alle weitergehenden vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche aus durchgeführter oder unterlassener Revision oder Nachbesserung einschließlich solcher aus vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere Ansprüche jeder Art auf Ersatz von mittelbaren Schäden, sind in den Grenzen von Ziff. 9. u. 10. dieser allgemeinen Geschäftbedingungen ausgeschlossen. Unsere Haftung entfällt ferner,

a) wenn uns der Mangel des Gerätes nicht unverzüglich nach seiner Feststellung schriftlich mitgeteilt wird.

b) wenn Geräte von Personen überprüft oder behandelt werden, die unserem Prüfdienst nicht angehören.

c) wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für das Gerät oder die Füllung oder das Zubehör nicht beachtet werden. Mitarbeiter unseres Prüfdienstes legitimieren sich durch einen Lichtbildausweis des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte- und- Anlagen- Industrie e.V. (BVFA)

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

7.1 Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes.

7.2 Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht.

7.3 Für alle Lieferungen und Leistungen gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

8. Datenschutz

Gemäß § 26. Abs. 1 BDSG setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre firmen- und personenbezogenen Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

9. Schutzrechte, Werkzeuge, Modelle und Zeichnungen

Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden; er hat uns von sämtlichen Ansprüchen eines Schutzrechtsinhabers freizustellen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen und / oder der weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksam Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.